Mein Kind (Sohn/Tochter) geht für längere Zeit ins Ausland. Was ist ratsam?
Hier zeigen wir Ihnen die Möglichkeiten, wie Sie Ihr Kind bei seinem Auslandsaufenthalt (egal ob Klassenfahrt, Auslandspraktikum, Studium/Studienaufenthalt, Au-Pair etc.) mit den richtigen Dingen ausstatten, damit es vor Ort an Bargeld gelangt und ggf. auch bargeldlos bezahlen kann.
Echte Kreditkarten erst ab 18.Lebensjahr
Prinzipiell werden zwar Girokonten bereits für Minderjährige eröffnet, jedoch gibt es eine EC-/Maestro Karte meist erst ab 18 Jahren. Wenn bereits eher die Bank eine solche Karte ausstellt, dann sind nur Verfügungen aus dem Guthaben möglich, da die Kreditfähigkeit bei Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gegeben ist. Ganz genauso sieht es auch bei echten Kreditkarten aus, die mit einem vollwertigen Kreditrahmen ausgestattet sind. Auch hier muss das Mindestalter von 18 Jahren erreicht sein! Einzige Ausnahme sind die Prepaid Kreditkarten zum Aufladen, die auch für Minderjährige erhältlich sind.
Welche Möglichkeiten bestehen?
1.) Auf jeden Fall sollten Sie eine Prepaid Kreditkarte in Erwägung ziehen. Diese wird auf den Namen Ihres Kindes ausgestellt und ist dann an Geldautomaten, in Geschäften und im Internet weltweit einsetzbar. Das Kreditkartenkonto muss nur zuvor mit Geld aufgeladen werden. Diese Überweisungen können Sie ganz einfach von Ihrem Girokonto aus tätigen. Die Dauer, bis das Geld zur Verfügung steht, sind etwa 3 bis 5 Bankarbeitstage. Wichtig ist für Sie, dass kein Verschuldungsrisiko Ihres Kindes besteht: Ihr Kind kann immer nur so viel ausgeben, wie auf dem Kartenkonto verfügbar ist!
» Mehr Informationen zu Prepaid Kreditkarten für Jugendliche
2.) Als eiserne Reserve (wenn Ihr Kind plötzlich mehr Bargeld benötigen sollte) empfehlen sich Reiseschecks in der jeweiligen Landeswährung.
3.) Eine dritte Möglichkeit und die wahrscheinlich günstigste ist eine Partnerkarte für Ihr Kind. Dazu müssen Sie selbst als Eltern (Mutter oder Vater) eine Kreditkarte haben und können nun auch auf den Namen des Kindes eine Partnerkarte ausstellen lassen. Zwar setzt dies eine Menge Vertrauen voraus, da Ihr Kind immerhin bis zum maximal möglichen Kreditrahmen verfügen kann. Jedoch ist diese Variante unter dem Strich gesehen recht günstig, da das Kind keinen eigenständigen Kreditkartenvertrag für eine Prepaid Kreditkarte abschließen muss. Außerdem lässt sich der Kreditrahmen begrenzen bzw. herabsetzen. Dies können Sie mit Ihrer Bank vereinbaren. Alle Kreditkartenabrechnungen erhalten Sie als Hauptkarteninhaber weiterhin. Auch mit dem Ausgleich des Kreditkartenkontos hat Ihr Kind mit der Partnerkarte nichts zu tun.
Ihr Vorteil mit Kreditkarten: Egal ob Sie sich für die Variante "Prepaid Kreditkarte" oder "Partnerkarte auf Ihren Kreditkartenvertrag" entscheiden, so sind stets Bargeldauszahlungen an Bankschaltern, Geldautomaten und auch bargeldlose Zahlungen in Geschäften etc. möglich. Bei einer Prepaid Kreditkarte besteht der Sicherheitsvorteil darin, dass die bargeldlosen Zahlungen nur mit der PIN autorisiert werden können. Ebenso besteht kein Kreditrisiko, da nur im Guthabenbereich verfügt werden kann.

